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NEWS
15.02.2012
03 / 2012
Professoren - Besoldung: Gehaltserhöhung per Gerichtsurteil
Die Besoldung junger Professoren ist in vielen Bundesländern zu niedrig und muss neu geregelt werden. Hochschullehrer der Besoldungsgruppe W 2 haben Anspruch auf ein höheres Grundgehalt oder höhere einklagbare Leistungszulagen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Nun muss die Professoren-Besoldung bis Januar 2013 reformiert werden.
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-008.html
01.02.2012
02 / 12
Testamentsregister ab dem 01.01.2012
Bei der Bundesnotarkammer wird seit dem 1. Januar ein zentrales Testamentsregister geführt, in dem automatisch alle Testamente registriert werden, die vor Notaren errichtet werden oder bei einem Amtsgericht zur Verwahrung hinterlegt werden. Privatschriftliche Testamente, die von dem Testierenden selbst verwahrt werden, werden nicht erfasst. Einzelheiten finden sich unter www.testamentsregister.de.
01.02.2012
01 / 12
Klarstellung zur Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Arbeitsverträge auch mehrfach befristet werden können, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Im entschiedenen Fall ging es um eine Justizangestellte, die während 11 Jahren 13-mal befristete Arbeitsverträge erhalten hatte. Damit beurteilt der Europäische Gerichtshof das Deutsche Teilzeit- und Befristungsgesetz, das sogenannte Kettenverträge bei Vorliegen sachlicher Gründe zu lässt, für Europa rechtskonform (EuGH RS C-586/10).
30.11.2011
27 / 11
Prüfpflicht für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen bei jedem Arbeitsplatz prüfen, ob er nicht mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann ein Schwerbehinderter wegen Benachteiligung auf Schadenersatz oder Einstellung klagen.
Quelle: Az. 8 AZR 608/10
10.11.2011
26 / 11
Mehr Chancen zur Sanierung durch neues Insolvenzrecht
Mit dem am 27.10.2011 verabschiedeten Gesetz werden Unternehmenssanierungen einfacher und effektiver. Das Insolvenzrecht ist künftig mehr denn je auf Sanierung statt auf Abwicklung von Unternehmen ausgerichtet.
Das Gesetz wird zu einem Sinneswandel hin zu einer neuen
„Insolvenzkultur“ beitragen. Es bietet überlebensfähigen
Unternehmen stärker als bisher eine echte Chance zur Sanierung. Zukünftig wird das
Insolvenzverfahren für alle Beteiligten planbarer und effektiver und
bietet so den Rahmen für eine Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen
und den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Zu den wichtigsten Regelungen des Gesetzes gehören neben der Stärkung
der Gläubigerstellung bei der Insolvenzverwalterauswahl auch der Ausbau
und die Straffung des Insolvenzplanverfahrens sowie die Vereinfachung
des Zugangs zur Eigenverwaltung.
07.11.2011
25 / 11
Förderung sozialer Verantwortung
Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung eine neue Strategie zu Corporate Social Responsibility (CSR) vorgestellt. Die Mitteilung enthält eine eher vage Definition des CSR, als die „Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Die Kommission fordert die Unternehmen auf, soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange in enger Zusammenarbeit mit den Aktionären in die Betriebsführung und in ihre Kernstrategie zu integrieren. CSR sollte zumindest in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung (z.B. Aus- und Fortbildung, Diversität, Gleichstellung von Frauen und Männern), Ökologie und Bekämpfung von Bestechung und Korruption relevant sein.