BGH sieht kostenlose Zweitbrille als unzulässiges Werbegeschenk an
Die naheliegende Möglichkeit, dass sich ein Verbraucher wegen einer zusätzlich angebotenen kostenlosen Zweitbrille vorschnell für ein Angebot entscheidet, begründet nach der Auffassung des BGH die generelle Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Werbeadressaten , was die Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille unzulässig mache.
BGH NJW 27/ 2015 S. 1960 ff