Kölner Landgericht verbietet der Telekom DSL - Drosselung
Das Landgericht Köln hat eine entsprechende Klausel in den Verträgen der Telekom für unzulässig erklärt und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) stattgegeben.
Quelle: Pressemitteilung der LG Köln